Acato

Akademie Cato

Mit anderen Worten: Acato

Acato ist ein Ort für junge Menschen mit Autismus, die ihre Nische noch nicht gefunden haben. 

Hier können sie es:

- kreative Entwicklung
- kognitive Entwicklung
- Vorbereitung auf ein unabhängiges Leben
- Vorbereitung auf die Arbeit.
- Anstreben eines Sekundarschulabschlusses oder von Teilzertifikaten
- Festlegung und Verfolgung eines persönlichen Lernwegs

Für Personen ab achtzehn Jahren ist Acato eine funktionelle Tagesbeschäftigung. Acato wird dann aus der Zuteilung eines PGB bezahlt.

Die Achtzehnjährigen in Acato besuchen in der Regel eine Nicht-V(s)o-Schule. Die Kinder, die zu Acato kommen, müssen in ihrer Schule eingeschrieben bleiben, die die Aufsichtspflicht hat. Acato wird jedoch über ein PGB bezahlt.
 

Um die Mittel zu verwalten und die Ressourcen zu erhöhen Stiftung Bloemfleur Grundlage geschaffen worden ist.

Bei Acato kann Ihr Kind/Ihr junger Erwachsener ganz er/sie selbst sein. Gemeinsam schauen wir, was er/sie gerne macht und welche Entwicklung angemessen ist. Talente und Wünsche sind unser Ausgangspunkt. 

Wir glauben, dass jeder Mensch seine eigenen Talente hat und dass diese in einem schulischen Umfeld zur Entfaltung kommen können.

Kreative Themen

Kernfächer

Andere Themen

Jedes Kind erhält einen individuell gestalteten Stundenplan. Sie könnte zum Beispiel so aussehen:

Montag

Frei!

Dienstag

09.30 - 10.00 Enter
10.00 - 12.00 Holländisch
12.00 - 12.30 Pause
12.30 - 15.30 Nähkurs

Mittwoch

09.30 - 10.00 Eintritt
10.00 - 12.00 Show
12.00 - 12.30 Pause
12.30 - 14.30 Englisch
14.30 - 15.30 Freie Arbeit

Donnerstag

09.30 - 10.00 Eintreten
10.00 - 12.00 Zeichenkurs
12.00 - 12.30 Pause
12.30 - 15.30 Nähkurs

Freitag

09.30 - 10.00 Enter
10.00 - 12.00 Mathe
12.00 - 12.30 Pause
12.30 - 15.30 Fotografie & Medien

Möchten Sie mehr darüber erfahren, was wir für Ihr Kind/Ihren jungen Erwachsenen tun können? 

Informationen für Eltern, Betreuer und Schulen

Wir sind nicht dafür, Kindern, die zwar lernen können, aber in der Schule versagen, eine Ausnahme nach Artikel 5a zu gewähren. Es ist möglich, vom Schulbesuch befreit zu werden und trotzdem das Recht auf Bildung zu behalten. Artikel 11d und das Varia-Gesetz lassen dies zu. Die Schule, in der der Schüler eingeschrieben ist, hat dann weiterhin die Fürsorgepflicht. Siehe Informationen der Schulaufsichtsbehörde:

Was sagen unsere Eltern dazu?